Auslandskrankenversicherung
Der Schutz einer deutschen Krankenkasse greift im Ausland nur, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land geschlossen wurde - ohne Sozialversicherungsabkommen ist der Erkrankte oder Verunfallte gezwungen, für seine Genesungs- und Rehabilitationskosten selbst aufzukommen. Ein Sozialversicherungsabkommen besteht zwischen Australien und Deutschland nicht, so dass - um beispielsweise keine kostspieligen Krankenhausaufenthalte oder Rücktransporte selbst finanzieren zu müssen - eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden sollte.
Die private Auslandskrankenversicherung erstattet seinem Versicherungsnehmer die Kosten einer Arztbehandlung, der notwendigen Medikamente und des Krankenhausaufenthaltes zu einhundert Prozent. In Bezug auf einen Rücktransport verwenden die Anbieter unterschiedliche Regelungen - basierend auf dem Entscheidungskriterium, ob der Rücktransport medizinisch notwendig bzw. sinnvoll ist. Insbesondere bei Fernreisen (und somit auch für Australienaufenthalte geltend) ziehen Versicherungsgesellschaften zusätzliche Klauseln hinzu, so dass für notwendige Rücktransporte sogar zusätzliche Gebühren erhoben werden dürfen.
Auslandskrankenversicherungen werden nicht nur von den Privaten Krankenkassen, sondern zusätzlich von den Gesetzlichen Krankenkassen, den Automobilclubs oder diversen Bankinstituten offeriert. Da die Gestaltungen der Verträge sehr differieren, sollte der Kunde vor Abschluss nicht nur die Preise, sondern auch die einzelnen Modalitäten vergleichen. Im Regelfall werden die Versicherungsverträge für ein Jahr bei einer begrenzten Aufenthaltsdauer im Ausland abgeschlossen. Viele Gesellschaften gewähren den Versicherungsschutz für nur maximal 45 Tage je Auslandsaufenthalt - unabhängig wie häufig der Versicherungsnehmer ins Ausland fährt. Allerdings werden auch Verträge mit einer Schutzofferte von drei Monaten angeboten. Insbesondere sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass sich ohne Kündigungsschreiben die existierenden Verträge um ein weiteres Jahr automatisch verlängern. Unterschieden werden in der Versicherungsbranche zusätzlich Single- und Familienschutzverträge. Zu beachten ist weiterhin, dass bei einer Auslandskrankenversicherung kein Kontrahierungszwang besteht - mit der Konsequenz, dass Ältere aufgrund ihres Risikos nur bei wenigen Versicherungsgesellschaften versicherbar sind. Eine Auslandskrankenversicherung kostet für eine Einzelperson jährlich ca. 10,00 EUR - der Schutz für die gesamte Familie (unabhängig von der Familiengröße) ca. 20,00 EUR.
Für Aufenthalte im Ausland, die längerfristig geplant sind
- beispielsweise Studienaufenthalte, Working-Holidays etc. und somit die übliche
Dauer eines Urlaubers überschreiten - werden spezielle Versicherungspakete
zu deutlich höheren Preisen angeboten. Die günstigsten Policen erhalten
Männer bis zu einem Alter von 35 Jahren (ca. 30,00 EUR monatlich) - Frauen
bis 35 Jahre hingegen müssen ca. 75 EUR pro Monat bezahlen. Der Versicherungsschutz
wird für bis zu zwei Jahre gewährt.
